Allocatus Cloud-Nutzungsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Fristen
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Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters. Die Vergütung umfasst im Wesentlichen Nettopreise zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter Art und Dauer der Tätigkeiten und legt diese Dokumentation mit der Rechnung vor.
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Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt für den Rechnungsempfänger spesenfrei und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Mängeln nur berechtigt, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche darf der Kunde Zahlungen nur anteilig unter Berücksichtigung des Mangels zurückhalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn sein Mängelanspruch verjährt ist. Im Übrigen berechtigen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen den Kunden zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
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Der Anbieter behält sich das Eigentum und die fälligen Rechte an Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigter Mängelvorbehalt gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 wird berücksichtigt. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Eigentum bis zur Erfüllung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Zahlungsverzugs des Kunden die weitere Nutzung der Dienste zu untersagen. Der Anbieter kann dieses Recht nur für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel maximal 6 Monate, geltend machen. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. § 449 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
Gelangen Kunden oder deren Abnehmer Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme dieser Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, es sei denn, sie haben den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt bei Pfändungen von Vorbehaltsware oder Rechten an solchen Waren durch den Anbieter.
Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt oder Rechtsvorbehalt stehende Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang nur unter der Bedingung berechtigt, dass die Forderungen gegen die Abnehmer des Kunden im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam an den Anbieter abgetreten sind und der Kunde das Eigentum an deren Abnehmern unter Vorbehalt überträgt Zahlung. Mit Abschluss dieses Vertrages tritt der Kunde seine künftigen Forderungen aus solchen Verkäufen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.
Übersteigt der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
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Im Falle einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, dem Empfänger die vertraglich vereinbarten Beschränkungen aufzuerlegen.
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Begleicht der Kunde fällige Forderungen ganz oder teilweise nicht bis zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, sonstige Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Vorauszahlung soll den jeweiligen Abrechnungszeitraum bzw. - bei einmaligen Leistungen - deren Vergütung abdecken.
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Ist der Kunde wirtschaftlich nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter nachzukommen, kann der Anbieter bestehende Tauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt und Dauerschuldverhältnisse durch fristlose Kündigung kündigen, auch im Falle eines Insolvenzantrags des Kunden . § 321 BGB und § 112 Insolvenzgesetz bleiben unberührt. Der Kunde hat dem Anbieter eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
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Feste Leistungstermine müssen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter rechtzeitig und vertragsgemäß Leistungen von seinen jeweiligen Lieferanten bezieht.
Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
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Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter erfolgt über diese Ansprechpartner, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ansprechpartner treffen unverzüglich alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
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Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seinem Wirkungsbereich alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu werden sie insbesondere die erforderlichen Informationen bereitstellen und soweit möglich den Fernzugriff auf das System des Kunden ermöglichen. Ist der Fernzugriff aus sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen nicht möglich, verlängern sich entsprechende Fristen angemessen; hinsichtlich weiterer Auswirkungen werden die Vertragspartner angemessene Regelungen treffen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass qualifiziertes Personal zur Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
Soweit der Vertrag Vereinbarungen enthält, dass Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden können, stellt der Kunde auf Anforderung des Anbieters unentgeltlich angemessene Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
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Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Vorkehrungen gegen Ausfall von Daten und Komponenten (z. B. Hardware, Software) in einer der Art und Bedeutung angemessenen Weise zu sorgen.
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Der Kunde hat Mängel unverzüglich in verständlicher und detaillierter Form schriftlich anzuzeigen, einschließlich aller für die Fehlererkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen. Beschrieben werden hier insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, sowie die Erscheinungsformen und Auswirkungen des Mangels. Hierfür sind die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Auf Verlangen wird der Kunde den Anbieter bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen andere Teilnehmer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z. B. in Aufzeichnungen, Unterlagen, Datenbeständen), die ihnen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren
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im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden und ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners nicht außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen oder weiterzugeben.
Der Vertragspartner, der solche Informationen erhält, ist verpflichtet, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen zu treffen. Kein Vertragspartner ist berechtigt, sich durch Beobachten, Untersuchen, Zerlegen oder Testen des Vertragsgegenstandes Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu verschaffen. Gleiches gilt für sonstige im Rahmen der Vertragsabwicklung erhaltene Informationen oder Gegenstände.
Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und anderen als vertraulich bezeichneten Informationen an nicht an der Vertragsunterzeichnung, -durchführung oder -abwicklung beteiligte Personen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners zulässig.
Soweit nicht anders vereinbart, endet die Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich sonstiger als vertraulich bezeichneter Informationen mit Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntgabe der Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor Ablauf dieser Frist. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. -
Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Sie werden daher für diese Art der Kommunikation keine Ansprüche wegen fehlender Verschlüsselung geltend machen, es sei denn, es wurde zuvor eine Verschlüsselung vereinbart.
Störungen in der Leistungserbringung
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Beeinflusst eine vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, einschließlich Streik und Aussperrung, die Einhaltung einer Frist („Störung“), so verschiebt sich die Frist um die Dauer der Störung, gegebenenfalls zuzüglich einer angemessenen Anlaufphase. Jeder Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Ursache einer in seiner Sphäre auftretenden Störung sowie die Dauer der Verschiebung zu unterrichten.
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Erhöhen sich die Aufwendungen aufgrund einer Störung, kann der Anbieter Ersatz des Mehraufwands verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
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Kann der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder bejaht er dies, so hat er auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessener Frist schriftlich zu erklären, ob er diese geltend macht Rechte oder ob sie noch
eine Erbringung der Dienstleistung wünschen. Im Falle des Rücktritts erstattet der Kunde dem Anbieter den Wert der bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten; gleiches gilt für die Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme.
Kommt der Anbieter mit der Erbringung der Leistung in Verzug, so ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzuges für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 % des Preises für den Teil der Vertragsleistung begrenzt, der wegen des Verzuges nicht genutzt werden kann Verzögerung. Die Haftung für Verzögerungen ist auf höchstens 5 % des Entgelts für alle von der Verzögerung betroffenen vertraglichen Leistungen begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen orientiert er sich an der Vergütung für die jeweiligen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Als Zuschlag gilt vorrangig ein Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht bei Verzögerungen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruhen. -
Verzögert sich die Leistungserbringung, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann zu, wenn der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat. Erhebt der Kunde wegen Verzugs zu Recht Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz statt der Leistung, so ist er berechtigt, diesen in voller Höhe in Rechnung zu stellen
Woche der Verspätung 1 % des Preises für den Teil der Vertragsleistung, der aufgrund der Verspätung nicht genutzt werden kann, jedoch nicht mehr als 10 % dieses Preises; als Grundlage dient bei Dauerschuldverhältnissen die Vergütung für die betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Als Zuschlag gilt vorrangig ein Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
Sachmängel und Aufwendungsersatz
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Der Anbieter gewährleistet die vertraglich geschuldete Qualität der Leistungen. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die Leistungen des Anbieters nur unerheblich von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweichen.
Mängelansprüche bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlicher Abnutzung, Ausfall von Komponenten der Systemumgebung, Softwarefehlern, die nicht reproduzierbar oder sonst vom Kunden nachweisbar sind, oder Schäden durch besondere äußere Einflüsse, die es nicht sind eine Vertragsvoraussetzung. Dies gilt auch bei nachträglicher Änderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, sofern dies der Analyse und Beseitigung des Sachmangels nicht entgegensteht.
Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend. -
Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Dasselbe gilt, soweit längere Fristen vorgeschrieben sind, gemäß § 438 Absatz 1 Satz 2 oder
§ 634a Absatz 1 Satz 2 BGB, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch den Anbieter hemmt die Verjährung nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Verjährung beginnt dadurch nicht neu.
Die Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann nur die Verjährung des Mangels beeinflussen, der die Nacherfüllung ausgelöst hat.The provider can demand remuneration for their expenditure insofar as -
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sie auf eine Rüge reagieren, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
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ein gemeldeter Fehler nicht reproduzierbar oder anderweitig als Mangel durch den Kunden nachweisbar ist, oder
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Mehraufwendungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden entstehen (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2).
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Rechtsmängel
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Für die Verletzung von Rechten Dritter durch den Dienst des Anbieters haftet der Anbieter nur, soweit der Dienst unverändert und vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vereinbarten oder sonst vorgesehenen Umfeld genutzt wird.
Der Anbieter haftet für die Verletzung von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und am Ort der vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. -
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, wird der Kunde den Anbieter unverzüglich benachrichtigen. Der Anbieter und ggf. dessen Zulieferer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche im zulässigen Umfang auf eigene Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Weise abzuwehren. -
Werden durch einen Dienst des Anbieters Rechte Dritter verletzt, so wird der Anbieter dies auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen tun
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dem Kunden das Recht zur Nutzung des Dienstes erteilen oder
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den Dienst so organisieren, dass er frei von Rechtsverstößen ist, oder
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die Leistung zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) erstatten, wenn der Anbieter mit zumutbarem Aufwand keine andere Abhilfe schaffen kann.
Dabei sind die Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
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Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren nach Ziffer 4.2. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt ergänzend Ziffer 6; Für Mehraufwendungen des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
Allgemeine Haftung des Anbieters
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Der Anbieter haftet immer gegenüber dem Kunden
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für Schäden, die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,
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nach dem Produkthaftungsgesetz u
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht, es sei denn, er hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Für Sach- und Vermögensschäden ist diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt; bei laufenden Vergütungen ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr begrenzt, mindestens jedoch auf 50.000 €. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Bei Vertragsabschluss können die Vertragspartner eine weitergehende Haftung, in der Regel gegen gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Eine individuell vereinbarte Haftungssumme hat Vorrang. Die Haftung nach Ziffer 6.1 wird durch diesen Absatz nicht berührt.
Ergänzend ist vorrangig die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz begrenzt hinsichtlich der bei Vertragsschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 b) wird durch diesen Absatz nicht berührt. -
Aufgrund einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur dann auf Schadensersatz, wenn dies ausdrücklich in der Garantie übernommen wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit unterliegt diese Haftung den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
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Wird eine Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (z. B. Hardware, Software) erforderlich, haftet der Anbieter nur für den zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden. In
Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor der Störung angemessene Datensicherungs- und Ausfallvorkehrungen für die Art der Daten und Komponenten getroffen hat. Dies gilt nicht, soweit als vom Anbieter zu liefernde Leistung vereinbart. -
für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten die Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben unberührt.
Datenprivatsphäre
Der Kunde wird mit dem Anbieter gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten treffen.
Sonstig
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Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der für Lieferungen und Leistungen geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen, insbesondere der Vereinigten Staaten. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen trägt der Kunde Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Die Abwicklung gerichtlicher und behördlicher Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Annahme von Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unter Verzicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; in diesem Fall gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. -
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z. B. für Kündigungen, Rücktritte), genügt die Textform nicht.
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Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Wohnsitz verklagen.
Vertragsgegenstand
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Der Anbieter erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugriff auf Software, in seinem Verfügungsbereich (von der Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet). Umfang, Art, Zweck und Nutzungsbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich neben der Bedienungsanleitung der Software aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
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Weitergehende Leistungen wie die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder notwendige Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.
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Der Anbieter stellt aktualisierte Versionen der Software bereit.
Der Anbieter wird Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Gebrauchsanweisungen elektronisch informieren und entsprechend zur Verfügung stellen.
Anwendungsbereich
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Vertragsleistungen dürfen nur vom Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde kann während der Vertragsdauer auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen. und die mit der Software verbundene Funktionalität mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z. B. einer „App“) vertragskonform zu nutzen. Der
darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Software oder bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum, erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. -
Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus nutzen oder Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die Software ermöglichen. Insbesondere darf Software oder Teile davon vom Kunden nicht kopiert, verkauft, vorübergehend überlassen, vermietet oder verliehen werden.
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Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine nicht vertragsgemäße Nutzung zu verhindern. Die vertragsgemäße Nutzung der Dienste darf hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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Überschreitet ein Nutzer den Nutzungsumfang oder erfolgt eine unbefugte vertragswidrige Nutzungsüberlassung, hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der nicht vertragsgemäßen Nutzung zu erteilen, einschließlich insbesondere Name und Adresse des Nutzers.
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Der Anbieter kann dem Kunden das Zugangsrecht entziehen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen zulässigen Nutzungsumfang erheblich überschreitet oder gegen Vorschriften zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung verstößt. In diesem Zusammenhang kann der Anbieter den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen unterbrechen oder sperren. Zuvor hat der Anbieter dem Kunden stets eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung stellt gleichzeitig keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der fristlose Widerruf der Zugangsberechtigung kann vom Anbieter nur für eine angemessene Frist von höchstens 3 Monaten aufrechterhalten werden.
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Der Vergütungsanspruch des Anbieters für die Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bleibt unberührt.
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Der Kunde ist zur erneuten Einräumung von Zugangsberechtigung und Zugangsmöglichkeiten berechtigt, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine weitere vertragswidrige Nutzung verhindert hat.
Verfügbarkeit, fehlerhafte Dienste
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Die Verfügbarkeit der erbrachten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
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Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit einer Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch begründet keine Mängelansprüche des Kunden. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
Datenschutz
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Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden zugreifen kann oder diese in dessen Domain vorhanden sind, handelt er ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet und nutzt diese Daten nur zur Durchführung des Auftrags
Vertrag. Der Anbieter wird die Weisungen des Kunden zum Umgang mit diesen Daten beachten. Etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung trägt der Kunde. Details zum Umgang mit den Daten des Kunden durch den Anbieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden Kunde und Anbieter vereinbaren. -
Verantwortliche Stelle bleibt grundsätzlich der Kunde im Vertragsverhältnis und im Sinne der Datenschutzgesetze. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), versichert er, dass er hierzu nach den geltenden Vorschriften, insbesondere zum Datenschutz, berechtigt ist und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei im Falle eines Verstoßes.
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Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Der Kunde ist für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten gegenüber der betroffenen Person verantwortlich, es sei denn, der Anbieter hat etwaige Ansprüche der betroffenen Person gegenüber zu vertreten ihnen zurechenbaren Pflichtverletzungen. Der Kunde prüft, bearbeitet und beantwortet alle Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person. Dies gilt auch für Ansprüche der betroffenen Person gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Aufgaben unterstützen.
- Der Anbieter garantiert, dass die Daten des Kunden ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Pflichten des Kunden
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Der Kunde wird die ihm und seinen Nutzern zugewiesenen Zugangsrechte sowie Identifikations- und Authentifizierungsdaten vor dem Zugriff Dritter schützen und diese Daten nicht an Unbefugte weitergeben.
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Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen freizustellen, die entweder auf einer rechtswidrigen Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden beruhen oder mit dessen Zustimmung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten.
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Der Kunde wird die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zur Sicherung seiner Daten in seinem ursprünglichen Verantwortungsbereich nutzen.
Nicht vertragsgemäße Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall der unbefugten Nutzung einer vertragsgegenständlichen Leistung im Verantwortungsbereich des Kunden leistet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die bei vertragsgemäßer Nutzung über die für diese Leistung geltende Mindestvertragsdauer fällig gewesen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass ein Schaden nicht oder nur wesentlich geringer ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.
Störungsmanagement
- Der Anbieter nimmt die Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet die Störungen in vereinbarte Kategorien (Ziffer 7.3) ein und setzt anhand dieser Einteilung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Behebung der Störungen um.
- Der Anbieter nimmt die Störungsmeldungen des Kunden während der normalen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen und weist jeder Meldung eine 1D zu. Auf Verlangen des Kunden bestätigt der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung mit Mitteilung der ihm zugeordneten 1D.
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Sofern nicht anders vereinbart, ordnet der Anbieter eingehende Störungsmeldungen nach einer Erstinspektion in eine der folgenden Kategorien ein:
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Schwerwiegende Fehlfunktion
Die Störung beruht auf einem aufgetretenen Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, so dass die Nutzung dieser Leistungen, insbesondere von Software, nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist. Der Kunde kann dieses Problem nicht auf angemessene Weise umgehen und kann daher dringende Aufträge nicht ausführen. -
Andere Fehlfunktion
Die Störung beruht auf einem bei vertragsgegenständlichen Leistungen aufgetretenen Fehler, der die Nutzung dieser Leistungen durch den Kunden, insbesondere bei Software, mehr als nur unerheblich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt . -
Anderer Bericht
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorie a) oder b) fallen, werden der Kategorie sonstige Meldungen zugeordnet. Andere Meldungen werden vom Anbieter nur gemäß den diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen behandelt.
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Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter entsprechend den vom Kunden gemeldeten Umständen unverzüglich entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
Stellt sich eine gemeldete Störung nach erster Analyse nicht als Mangel der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der gelieferten Software heraus, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Andernfalls wird der Anbieter geeignete Maßnahmen zur weiteren Analyse und Behebung der gemeldeten Störung einleiten oder – im Falle von Drittsoftware – die Störungsmeldung samt deren Analyseergebnissen mit der Aufforderung zur Abhilfe an den Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware übermitteln .
Zur Umgehung oder Behebung eines Mangels an vertraglichen Leistungen. insbesondere die mitgelieferte Software. der Anbieter wird dem Kunden verfügbare Maßnahmen wie Verfahrensanweisungen oder Korrekturen der gelieferten Software unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Behebung von Störungen unverzüglich umsetzen und verbleibende Störungen beim Einsatz der Maßnahmen dem Anbieter unverzüglich erneut mitteilen.
Anlaufstelle (Hotline)
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Vertragliche Leistungen
Der Anbieter richtet für den Kunden eine Kontaktstelle (Hotline) ein. Diese Kontaktstelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit technischen Anforderungen und Nutzungsbedingungen der gelieferten Software sowie einzelnen funktionalen Aspekten. -
Empfang und Bearbeitung von Anfragen
Als Voraussetzung für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen hat der Kunde dem Anbieter die Benennung von fachkundigem und fachlich qualifiziertem Personal bekannt zu geben. und diese Mitarbeiter damit beauftragen, Anfragen von Benutzern der gewarteten Software intern zu bearbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, Anfragen an die Hotline nur über diese für die Kommunikation mit dem Anbieter benannten Mitarbeiter unter Verwendung der hierfür vom Anbieter bereitgestellten Formulare zu stellen. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Fax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen.
Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs bearbeiten und soweit möglich beantworten. In seinen Antworten. Die Hotline kann den Kunden auf verfügbare Dokumentationen und anderes Schulungsmaterial für die gelieferte Software verweisen. Kann die Hotline eine Anfrage nicht oder nicht zeitnah beantworten, leitet der Anbieter – sofern dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiter, insbesondere bei Anfragen zu nicht vom Anbieter entwickelter Software.
Andere Hotline-Leistungen wie weitere Erreichbarkeits- und Zeiträume sowie Bereitschaftsdienste oder der Einsatz des Anbieters vor Ort beim Kunden bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.
Vertragsdauer und Kündigung
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Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden ab dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt zunächst für die im Vertrag festgelegte Dauer erbracht. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen.
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Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Verlängerungsfrist gekündigt wurde.
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Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hier gilt Ziffer 8.4 der AV Bitkom.
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Vor Vertragsbeendigung wird der Kunde seinen Datenbestand (zB per Download) eigenverantwortlich und zeitnah sichern. Auf Wunsch unterstützt der Anbieter den Kunden bei diesem Vorgang, hier gilt Ziffer 4.3 der AV Bitkom. Bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Kunde nach Beendigung des Vertrages nicht mehr regelmäßig auf diese Daten zugreifen.
Gültigkeit des AV Bitkom
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (Dokument mit dem Titel „AV Bitkom“).